Stand 20. Juli 2022

Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind maßgebend für sämtliche Angebote und Auftragsannahmen sowie für alle Lieferungen durch ASSKEA. Sie gelten auch für sämtliche künftige Geschäftsbeziehungen zwischen ASSKEA und dem Besteller ohne dass es einer erneuten Bezugnahme bedarf. Andere Bedingungen als diese, insbesondere Einkaufsbedingungen des Bestellers, gelten nicht, auch wenn sie nicht ausdrücklich gesondert zurückgewiesen werden – ASSKEA widerspricht hiermit ausdrücklich solchen Bedingungen.

Mit Annahme der Auftragsbestätigung von ASSKEA verzichtet der Besteller auf die Anwendung seiner Geschäftsbedingungen, auch wenn diese Ausschließlichkeit beanspruchen. Mündliche Abreden oder Zusicherungen sind ohne unsere schriftliche Bestätigung unwirksam.

Soweit diese Verkaufsbedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten ergänzend dazu die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie.

Angebot und Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Mündliche oder schriftliche Bestellungen gelten mit Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung oder Auslieferung der bestellten Ware innerhalb angemessener Frist als angenommen. Jede Bestellung erfordert die genaue Angabe aller Einzelheiten unserer Produkte. Für Fehler und Schäden, die durch ungenaue oder unvollständige Bestellangaben entstehen, haften wir nicht.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentum- und Urheberrechte vor. Der Besteller darf diese Dritten nicht zugänglich machen. Proben, Muster, mündliche Hinweise, Empfehlungen sowie sonstige Unterlagen und Angaben zu den Produkten wie Ablichtungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben etc. gelten nur als Richtgröße und sind nicht verbindlich, es sei denn, dass eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung bzw. Garantie gegeben wurde.

Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung und Umsatzsteuer. Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt und die Umsatzsteuer wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung in gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen.

Unsere Rechnungen sind – soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt – innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.

Lieferzeit
Fristen und Termine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie sind von uns ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindlich bestätigt worden.

Bei Ereignissen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik oder bei sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen verschiebt sich das Lieferdatum um die Dauer der Störung und deren Auswirkung. Wird die Lieferfrist um mehr als zwei Monate überschritten, kann der Besteller unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Hierzu ist es jedoch notwendig, dass der Besteller uns vorher eine angemessene Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat.

Der Besteller ist in keinem Fall berechtigt, Deckungskäufe vorzunehmen oder irgendwelche Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche wegen Nichterfüllung oder Lieferverzögerung gegen uns geltend zu machen, es sei denn, uns trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Teillieferungen und Teilleistungen unsererseits sind zulässig.

Lieferung und Einweisung
Bei der Lieferung von medizintechnischen Geräten durch ASSKEA oder einen medizintechnischen Fachhandel muss eine Einweisung beim Endkunden durch ein autorisiertes Unternehmen oder eine autorisierte Person erfolgen.

Unsere Kunden unterhalten ein Erfassungssystem, um im Bedarfsfall unsere Produkte bis zum Anwender rückverfolgen zu können. Sie verpflichten sich, meldepflichtige Vorkommnisse und Risiken in Zusammenhang mit unseren Produkten unverzüglich per Email an zu melden.

Soweit nicht anders vereinbart, ist der Besteller für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich.

Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche – auch Saldoforderungen aus Kontokorrentabreden – aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) unser Eigentum. Der Besteller darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Besteller hat uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren sofort schriftlich mitzuteilen. Gerät der Besteller uns gegenüber in Zahlungsrückstand, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu diesem Zweck die Räume zu betreten.

Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an uns zu unserer Sicherheit ab. Der Besteller ist zum Einzug der Forderung ermächtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Die Einziehungsermächtigung des Bestellers erlischt ohne ausdrückliche Erklärung unsererseits, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt. Wir werden von unserer Einzugsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

Vermietet oder verpachtet der Besteller die Vorbehaltsware im Wege des ordnungsgemäßen Geschäftsganges bzw. überlässt er in anderer Weise Dritten entgeltlich die Nutzung der Vorbehaltsware befristet oder unbefristet, gilt die vorgenannte Regelung bezüglich des Nutzungsentgeltes entsprechend.

Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs mit Waren Dritter zu verbinden, wir erwerben in diesem Fall Miteigentum an der durch die Verbindung entstehenden neuen Sache im Verhältnis des Wertes der miteinander verbundenen oder neu hergestellten Sache gem. § 947 IBGB. Veräußert der Besteller die miteinander verbundenen oder neu hergestellten Sachen, an denen wir Miteigentum haben, so tritt der Besteller schon jetzt seine Kaufpreisforderung gegen seinen Kunden im Verhältnis des Wertes unseres Miteigentums an uns als Sicherheit ab und ermächtigt uns hiermit zur Einziehung der Forderung im eigenen Namen.

Übersteigt der Wert der Sicherheiten die noch offenen Forderungen um mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Bestellers den darüber hinausgehenden Betrag der Sicherheit freigeben.

Gefahrenübergang – Verpackung
Ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes, ist Lieferung ab Werk vereinbart. Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Ware geht damit auf den Kunden über, sobald die Ware unser Werk verlassen hat oder unser Kunde sich in Annahmeverzug befindet. Dies gilt auch in den Fällen, in denen wir frachtfreie Lieferung bestätigen.

Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Unser Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

Unsere Lieferungen werden durch uns auf Kosten des Kunden versichert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bei Selbstabholung durch unseren Kunden erfolgt keine Versicherung.

Reklamationen bei Transportschäden werden nur bearbeitet, wenn sich der Kunde vor Annahme der Lieferung Schäden, Mindergewichte und Verluste vom Transportunternehmen bestätigen lässt und uns unverzüglich anzeigt.

Mängelhaftung
Der Kunde ist verpflichtet, unser Produkt unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und uns etwaige Mängel oder Lieferfehler sofort schriftlich anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach, so haften wir für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Gebrauchtgeräten beträgt 1 Jahr.

Voraussetzung für unsere Mangelhaftung ist, dass unser Kunde den Erwerbsnachweis führen kann (mittels Rechnung oder Lieferschein) und sich an unserem Produkt noch die unveränderte Original-Seriennummer befindet.
Für unsere Mangelhaftung gilt dann ergänzend:
– Bei Nacherfüllung besteht unsere Leistung nach unserer Wahl in kostenloser Reparatur – entweder beim Kunden oder im Werk
– oder im Austausch des Produkts. Wir können die Nacherfüllung auch durch ein hierfür von uns autorisiertes Unternehmen erbringen.
– Im Fall der Rücksendung muss der Kunde das Produkt in der Originalverpackung oder in einer gleichwertigen Schutz bietenden anderen Verpackung an uns oder an die von uns mitgeteilte Adresse versenden.

– Unsere Mängelhaftung entfällt, wenn an unserem Produkt – gleichgültig in welcher Form – Änderungen vorgenommen worden sind, es sei denn, die Änderung ist durch uns oder ein von uns autorisiertes Unternehmen erfolgt oder wir haben der Änderung zuvor schriftlich zugestimmt. Ebenso bestehen keine Mängelhaftungsansprüche, wenn an unserem Produkt durch Dritte Reparaturen ausgeführt oder Teile ausgetauscht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Maßnahmen im einzelnen oder in ihrem Zusammenwirken für einen Mangel ursächlich sind.

– Unsere Haftung entfällt bei Mängeln, die auf
– betriebsbedingter Abnutzung oder üblichem Verschleiß;
– fehlerhafter Installation bzw. fehlerhafter oder unzureichender Wartung;
– unsachgemäßem Gebrauch oder Bedienungsfehlern (entgegen der mitgelieferten Betriebsanleitung);
– unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung und Pflege, insbesondere Verschmutzung, Verkalkung, Einsaugung von Flüssigkeiten, unsachgemäßer Reinigung bzw. Desinfektion bzw. Sterilisation;
– Verwendung von Zubehör- und/oder Ersatzteilen, die durch uns nicht ausdrücklich zugelassen sind;
– fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte;
– Fahrlässigkeit des Kunden beim Umgang mit dem Produkt;
– unzulässigen Betriebsbedingungen, insbesondere durch Feuchtigkeit, Temperatur, Stromanschlüsse oder Stromversorgung, Erschütterungen, unzureichende Belüftung;
– Unfällen, höherer Gewalt oder anderen von uns nicht zu verantwortenden Ursachen, insbesondere Blitzschlag, Wasser, Feuer, Störung der öffentlichen Ordnung, beruhen.

Für mängelbedingte Schäden, die nicht an unserem Produkt selbst entstehen, haften wir nicht, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wird uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Gleiches gilt, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel durch uns arglistig verschwiegen wurde, wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache abgegeben haben oder soweit ein Mangel zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geführt hat.

Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Händlerpflichten unter der MDR 2017/745
Im Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nehmen wir für die Medizinprodukte die Stellung eines Herstellers nach Artikel 2 Nr. 30 der Verordnung (EU) 2017/745 und der Vertragspartner als Besteller die Stellung eines Händlers nach Artikel 2 Nr. 34 der Verordnung (EU) 2017/745 ein.

Der Besteller verpflichtet sich, die an ihn als Händler gerichteten Händlerpflichten nach Artikel 14 der Verordnung (EU) 2017/745 einzuhalten.

Der Besteller und wir arbeiten zusammen, um eine Rückverfolgbarkeit der Ware sicherzustellen.

Der Besteller verpflichtet sich nach Maßgabe von Artikel 25 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/745 dazu, sicherzustellen, für einen Zeitraum von zehn Jahren, nachdem er die letzte Ware abgegeben hat, jederzeit der zuständigen Behörde darüber Auskunft geben zu können, von wem er die Ware bezogen bzw. an wen er die Ware abgegeben hat. Insoweit verpflichtet sich der Besteller dazu, ein für diese Auskunftserteilung geeignetes Verfahren einzurichten und zu dokumentieren.

Der Besteller verpflichtet sich, die für die Auskunftserteilung geeignete Dokumentation nach Ablauf der genannten zehn Jahre fachgerecht zu entsorgen.

Der Besteller verpflichtet sich dazu, alle Erfahrungen und Erkenntnisse über die Ware, einschließlich zu beobachtender Trends, und alle ihm zugehenden Beschwerden oder Berichte über mutmaßliche Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Ware zu dokumentieren und diese Dokumentation für die Dauer von zehn Jahren aufzubewahren. Insoweit verpflichtet sich der Besteller dazu, ein geeignetes Verfahren für die Entgegennahme solcher Erfahrungen, Erkenntnisse, Beschwerden oder Berichte über die Ware und für deren Dokumentation einzurichten, zu dokumentieren und diese Dokumentation auf dem aktuellen Stand zu halten.

Der Besteller verpflichtet sich dazu, alle Erfahrungen und Erkenntnisse über die Ware, einschließlich zu beobachtender Trends, und alle ihm zugehenden Beschwerden oder Berichte über mutmaßliche Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Ware unverzüglich an uns weiterzuleiten.

Im Falle mutmaßlicher schwerwiegender Vorkommnisse nach Artikel 2 Nr. 64 der Verordnung (EU) 2017/745 hat die Weiterleitung vorab telefonisch (+49 (0) 36201 / 57 97 -0), per Fax (+49 (0) 36201 / 57 97 -33) oder per Email an zu erfolgen.

Der Besteller verpflichtet sich dazu, vor der Verwendung von eigenen Werbematerialien und bei nachfolgenden Änderungen eine schriftliche Freigabe dieser Werbematerialien uns einzuholen.

Der Besteller verpflichtet sich dazu, den Verpflichtungen dieses Abschnitts auch dann nachzukommen, wenn er vor Ablauf der genannten zehn Jahre den Betrieb eingestellt hat oder gegen ihn das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Gebesee.

Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hierdurch nicht berührt.